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Aktenzeichen II B 2/26

Datum 29.01.1926

Leitsatz 1. Kann, wenn innerhalb der Frist des § 519 Abs. 6 Satz 1 ZPO. der dort verlangte Nachweis nur bezüglich eines Teils der erforderten Prozeßgebühr erbracht wurde, die Berufung nach Fristablauf wirksam auf den Bruchteil des Streitwertes beschränkt werden, der durch den rechtzeitig eingezahlten Teil der Prozeßgebühr gedeckt ist? 2. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 ZPO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464070520378

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