Aktenzeichen II 188/25
Datum 29.01.1926
Leitsatz 1. Sind die Vorschriften des Art. IV der zweiten Durchführungsverordnung vom 28. März 1924 zur Verordnung über Goldbilanzen vom 28. Dezember 1923, insbesondere diejenigen des § 28 rechtsgültig? 2. Ist vor der Umstellung des Aktienkapitals in Goldmark eine Umwandlung von Vorzugsaktien schuldverschreibungsähnlichen Charakters in Stammaktien unzulässig, wenn dadurch eine dem § 28 der zweiten DVO. zur GBVO. entsprechende Verteilung des Aktienkapitals bei der Umstellung vereitelt wird? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein derartiges Vorgehen einen Verstoß gegen die guten Sitten enthalten, der die Nichtigkeit des Generalversammlungsbeschlusses begründet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464071020006
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