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Aktenzeichen IV 445/25

Datum 15.02.1926

Leitsatz 1. Über die Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Ehescheidung und das von ihnen anzuwendende Recht, wenn der aus einem früher russischen, jetzt zur Republik Litauen gehörigen Kreise stammende Ehemann im Laufe des Rechtsstreits staatenlos geworden ist. 2. Entbehrt der Scheidungsspruch eines deutschen Rabbinatskollegiums der bürgerlichen Wirksamkeit auch gegenüber Ausländern, deren Heimatrecht die Ehescheidungen einer Religionsgesellschaft überläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464071080038

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