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Aktenzeichen IV 336/25
Datum 18.02.1926
Leitsatz 1. Wann beginnt für einen gemäß § 2306 BGB. beschränkten oder beschwerten Pflichtteilserben die Ausschlagungsfrist insbesondere dann, wenn bei der Berechnung des Pflichtteils Anrechnungs- oder Ausgleichungspflichten in Betracht kommen? 2. Können Vorerben und Nacherben gleichzeitig mit dem Pflichtteilsanspruch belangt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640710A0045
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