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Aktenzeichen III 495/25

Datum 05.02.1926

Leitsatz Gegen wen können die früheren Angestellten des Oberschlesischen Knappschaftsvereins, nachdem er durch das deutsch-polnische Abkommen vom 26. August 1922 in einen deutschen und einen polnischen Knappschaftsverein geteilt worden ist, ihre Pensionsansprüche geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464071120083

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