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Aktenzeichen II 206/25

Datum 30.04.1926

Leitsatz War die Mark bis Mitte 1922 in Deutschland als Wertmesser noch allgemein anerkannt? Ist bei der Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung schon für die Zeit vor Mitte August 1922 der Kaufpreis und der Eindeckungspreis auf einen einheitlichen Wertmesser (in Gold oder in ausländischer fester Währung) zurückzuführen, oder kommt Aufwertung vor Mitte August 1922 überhaupt nicht in Frage?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464071190136

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