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Aktenzeichen II 412/25

Datum 19.03.1926

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist neben oder an Stelle der Klage auf Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 271 flg. HGB. eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit solcher Beschlüsse zulässig? 2. Kann über die Höhe der Aufwertung von rückständigen Einzahlungen auf Aktien ein Beschluß der Generalversammlung ergehen? 3. Ist es zulässig, vor der Genehmigung der Goldmarkbilanz und vor der Umstellung des Aktienkapitals auf Goldmark durch besonderen Beschluß der Generalversammlung festzustellen, in welcher Höhe die rückständigen Einlagen auf nicht voll eingezahlte Papiermarkaktien in Goldmark zu leisten sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640711D0152

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