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Aktenzeichen III 548/25

Datum 30.03.1926

Leitsatz 1. Inwieweit sind die Gerichte befugt, über öffentlichrechtliche Vorfragen zu entscheiden? 2. Ist das der Justizverwaltung nach Art. 104 Abs. 3 RVerf. zustehende Recht, bei einer Veränderung in der Einrichtung der Gerichte unfreiwillige Versetzungen von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verfügen, zeitlich beschränkt? 3. Ist den §§ 272b, 348 bis 350 ZPO. die Bedeutung einer Änderung in der Einrichtung der Landgerichte beizumessen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464071270207

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