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Aktenzeichen V B 2/26
Datum 31.03.1926
Leitsatz 1. Wann ist eine Eintragung im Grundbuch ihrem Inhalte nach unzulässig? 2. Können Teilbeträge einer Gesamtforderung auf verschiedenen Grundstücken durch Einzelhypotheken sichergestellt werden, ohne daß hierbei eine andere und nähere Kennzeichnung der Teile erfolgt als durch ziffermäßige Betragsangabe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640712A0223
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