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Aktenzeichen II 532/25
Datum 16.04.1926
Leitsatz 1. Ist die Vereinbarung einer Gründerprovision nichtig, wenn sie gegen § 30 des Gesetzes betr. die Gesellschaften m. b. H. insofern verstößt, als die Zahlungen auch bei etwaigem verlustbringenden Geschäftsgange geleistet werden sollen? 2. Bedarf eine Vereinbarung, durch die einem einzelnen Gesellschafter oder einzelnen Geschäftsanteilen auf die Dauer Vorzugsrechte auf Kosten der G. m. b. H. eingeräumt werden, zu ihrer Wirksamkeit der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640712C0241
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