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Aktenzeichen VI 29/26
Datum 04.05.1926
Leitsatz 1. Kann eine Vereinssatzung gültig vorschreiben, daß dem für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern vorgesehenen Schiedsgericht zwei Vereinsmitglieder als Schiedsrichter angehören müssen? 2. Ist das für solche Streitigkeiten eingerichtete Schiedsgericht auch gegenüber ausgeschiedenen Vereinsmitgliedern noch zuständig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640713F0321
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