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Aktenzeichen VI 587/25

Datum 14.05.1926

Leitsatz 1. Inwieweit hat jemand, der Kleidungsstücke in Verwahrung nimmt, Vorsorge gegen Fälschung der von ihm ausgegebenen Marken zu treffen? 2. Kann sich der Benutzer einer Kleiderablage darauf berufen, daß er einen auf Haftungsbeschränkung bezüglichen Aushang des Verwahrers nicht gesehen habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464071480425

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