zurück

Aktenzeichen IV B 40/26

Datum 17.05.1926

Leitsatz 1. Kann auch bei einer Verhandlung vor dem ersuchten Richter nach der Bestimmung dieses Richters von der Zuziehung eines Protokollführers abgesehen werden? 2. Darf der ersuchte Richter, der einen Zeugen ohne Zuziehung eines Protokollführers vernommen hat, das Ersuchen des Prozeßgerichts ablehnen, den Zeugen nochmals unter Zuziehung eines Gerichtsschreibers zu vernehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072010001

Download PDF

zurück