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Aktenzeichen I 309/25
Datum 19.05.1926
Leitsatz 1. Wann liegt ein Börsenkommissionsgeschäft, wann ein Eigengeschäft vor? 2. Zum Wesen der Verkehrssitte und ihrer Berücksichtigung. Kann insbesondere in einer jedes Börsenkommissionsgeschäft als Eigengeschäft betrachtenden Verkehrssitte ein Mißbrauch liegen, der ihre Berücksichtigung ausschließt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072030009
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