Aktenzeichen IV 186/26
Datum 10.06.1926
Leitsatz Kann jemand unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes die Fortdauer eines von ihm mit einer Gesellschaft m. b. H. geschlossenen, auf längere Dauer berechneten Vertrags erreichen, wenn von den Gesellschaftern in der Absicht, jenen Vertrag zu beseitigen, die Auflösung der bisherigen Gesellschaft und die Gründung einer neuen Gesellschaft m. b. H. unter den nämlichen Gesellschaftern mit dem gleichen Geschäftszweck vorgenommen wird? Hat in solchem Falle die neu gegründete Gesellschaft während des Rechtsstreits das Recht, das im Wege einer einstweiligen Verfügung aufrecht erhaltene Vertragsverhältnis wegen nunmehrigen vertragswidrigen Verhaltens des anderen Teils zu kündigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640720F0068
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