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Aktenzeichen II 471/25

Datum 11.06.1926

Leitsatz 1. Kann die Richtigkeit einer Aktiengesellschaft von einem Aktionär nur im Wege der Klage oder auch im Wege der Einrede geltend gemacht werden? 2. Hat § 309 HGB. eine die Richtigkeit der Aktiengesellschaft abschließend regelnde Bedeutung, oder können auch andere Mängel des Gründungsvorgangs, als die aus einem Verstoß gegen § 182 Abs. 2 HGB. sich ergebenden, die Richtigkeit herbeiführen? 3. Über die rechtliche Bedeutung der unrichtigen oder unvollständigen Beurkundung eines Einbringungsabkommens im Gesellschaftsvertrag bei der qualifizierten Gründung (§ 186 Abs. 2 HGB.).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072110077

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