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Aktenzeichen III 172/25
Datum 15.06.1926
Leitsatz 1. Können die vor dem 1. April 1920 in den Ruhestand getretenen Beamten der Eisenbahnen der Länder ihre Ruhegehaltsansprüche gegen die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft geltend machen? 2. Bestimmen sich die Ruhegehaltsansprüche dieser Beamten nach Reichs- oder nach Landesrecht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072150097
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