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Aktenzeichen III 242/25

Datum 15.06.1926

Leitsatz 1. Sind die Länder mit dem Übergang ihrer Eisenbahnen auf das Reich von den Ruhegehaltsverpflichtungen gegenüber ihren vor dem 1. April 1920 in den Ruhestand getretenen Eisenbahnbeamten frei geworden? 2. Ist eine auf Grund von § 9 des preußischen Beamten-Altruhegehaltsgesetzes vom 17. Dezember 1920 (GS. 1921 S. 214) getroffene ministerielle Entscheidung für die Gerichte bindend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072160104

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