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Aktenzeichen I 273/25

Datum 16.06.1926

Leitsatz 1. Nach welchen äußeren Merkmalen läßt sich bestimmen, ob bei Weiterübertragung einer Spedition der Übernehmende als Unterspediteur oder als Zwischenspediteur zu gelten hat? 2. Regelt sich auch im Falle des § 413 Abs. 1 HGB. die Haftung des Spediteurs für seinen Zwischenspediteur nach § 408 Abs. 1 HGB., wenn der Spediteur in seinen Beförderungsbedingungen erklärt hat, nicht als Frachtführer, sondern nur als Spediteur gemäß § 408 HGB. zu haften?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072170109

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