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Aktenzeichen V B 22/26
Datum 29.10.1926
Leitsatz Gilt auch für den Aufwertungsbetrag der persönlichen Forderung die Vorschrift des § 28 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes, wonach, wenn die Hypothek infolge Aufwertung kraft Rückwirkung wiedereingetragen wird, die Verzinsung erst mit dem Anfang des auf die Wiedereintragung folgenden Kalendervierteljahrs beginnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072260178
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