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Aktenzeichen IV 47/26

Datum 01.07.1926

Leitsatz 1. Bezieht sich die Bestimmung in Kap. I § 4 Satz 2 der Anlage zu Art. 45 bis 50 des Versailler Vertrags, wonach der französische Staat die Zahlung der Alters- und Invalidenrenten für das Personal der Saargruben zu übernehmen hat, auch auf Reichshaftpflichtrenten? 2. Steht die Rechtskraft eines vor der Inflation ergangenen Rentenurteils der nachträglichen Aufwertung nach § 242 BGB. entgegen oder ist hier nur die Umwandlungsklage nach § 323 ZPO. zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072280188

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