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Aktenzeichen VI 53/26

Datum 02.07.1926

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen werden im Falle der Anordnung der Geschäftsaufsicht die anfechtungsrechtlichen Folgen einer vorherigen Zahlungseinstellung beseitigt? 2. Kann der Konkursverwalter ein Rechtsgeschäft, wodurch der Gemeinschuldner einem Gläubiger eine Sicherheit bestellt hat, auf welche dieser nur inbezug auf neuere Kredite, nicht aber auch für gewisse ältere Forderungen Anspruch hatte, nur im ganzen oder auch zum Teil anfechten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640722C0206

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