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Aktenzeichen IV 608/25

Datum 05.07.1926

Leitsatz 1. Sind die Pfarrer der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union Beamte im Sinne der Reichsverfassung? 2. Stehen die nach Art. 137 Abs. 3 RVerf. den Religionsgesellschaften zukommenden Rechte der Anwendung der Schutzvorschriften des Art. 129 Abs. 1 Satz 3 und 4 daselbst auf die Kirchenbeamten entgegen? 3. Enthält Art. II § 1 der durch das Staatsgesetz vom 3. Juni 1922 (PrG.S. 141) bestätigten Notverordnung zur vollen Ausnutzung des kirchlichen Vermögens für die Bedürfnisse der Pfarrbesoldung vom 20. Januar 1922 (Kirchl. GVBl. S. 127) in seiner Erstreckung auf die derzeitigen Pfründeninhaber einen unzulässigen Eingriff in deren wohlerworbene Rechte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640722E0220

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