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Aktenzeichen I 365/25
Datum 07.07.1926
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen steht ein Vorbenutzungsrecht demjenigen zu, der eine fremde, im Ausland geschützte und später auch im Inland patentierte Erfindung benutzt hat? 2. Zum Weiterbenutzungsrecht des § 6 der Bekanntmachung vom 6. Juli 1921. 3. Wer trägt die Kosten, wenn die Klage zurückgenommen wird, weil sich der Rechtsstreit erledigt habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072320246
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