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Aktenzeichen IV 427/25
Datum 29.04.1926
Leitsatz Sind bei Festsetzung des Streitwerts für wiederkehrende Leistungen die nach Geltendmachung des Rechts fällig gewordenen Beträge besonders zu berechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072370274
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