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Aktenzeichen I 294/25

Datum 12.07.1926

Leitsatz Haftet, wer einem anderen eine Bescheinigung ausstellt und aushändigt in dem Bewußtsein, dieser werde sie einem Dritten gegenüber zur Beweisgrundlage für einen Vertragsabschluß benutzen, dem Dritten, der sich auf das Bescheinigte verläßt, vertraglich bei Unrichtigkeit des Bescheinigungsinhalts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640723C0289

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