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Aktenzeichen VI 168/26

Datum 24.09.1926

Leitsatz Ist ein durch Übergabe vollzogener, unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Zahlung des Preises geschlossener Verkauf beweglicher Sachen schon vor der Kaufpreistilgung als eine Veräußerung im Sinne der §§ 69 flg. des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072420316

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