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Aktenzeichen IV 146/26

Datum 30.09.1926

Leitsatz Ist ein Vertrag über die Annahme an Kindesstatt wegen Verstoßes gegen die guten Sitten auch dann nichtig, wenn zwar der Angenommene lediglich die Erlangung eines adeligen Namens erstrebt, der andere, von ihm durch die Vorspiegelung von Kindesgefühlen getäuschte Vertragsteil aber die Annahme an Kindesstatt aus lauterem Beweggrund zu ihrem bestimmungsmäßigen Zwecke will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464072480338

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