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Aktenzeichen VI 194/26

Datum 05.10.1926

Leitsatz 1. Ist der zur Annahme der Zahlung von Versicherungsprämien bevollmächtigte Agent befugt, Wechsel zahlungshalber anzunehmen oder die Prämien gegen Forderungen des Versicherungsnehmers an ihn selbst zu verrechnen? 2. Ist für die Auslegung einer Bestimmung der allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach sich die Versicherung eines Kraftwagens auf den Fall seiner Unterschlagung erstreckt, der strafrechtliche Begriff der Unterschlagung maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640724A0347

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