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Aktenzeichen V B 27/26

Datum 21.12.1926

Leitsatz Ist bei einem wegen Formmangels nichtigen, durch spätere Auflassung und Eintragung gültig gewordenen Grundstückskaufvertrag als der für die Berechnung des Goldmarkbetrags entscheidende Zeitpunkt des Erwerbs der Kaufpreisforderung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Zeitpunkt anzusehen, in dem durch Auflassung und Eintragung der Formmangel geheilt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073020006

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