zurück
Aktenzeichen V B 27/26
Datum 21.12.1926
Leitsatz Ist bei einem wegen Formmangels nichtigen, durch spätere Auflassung und Eintragung gültig gewordenen Grundstückskaufvertrag als der für die Berechnung des Goldmarkbetrags entscheidende Zeitpunkt des Erwerbs der Kaufpreisforderung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Zeitpunkt anzusehen, in dem durch Auflassung und Eintragung der Formmangel geheilt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073020006
zurück