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Aktenzeichen IV 273/26

Datum 28.10.1926

Leitsatz 1. Steht dem Eigentümer einer gestohlenen Sache, die vom gutgläubigen Erwerber weiterveräußert worden und nicht mehr zu erlangen ist, der Anspruch auf Ersatzherausgabe des Erlöses nach § 281 BGB. zu? 2. Kann er gegen den Erwerber den Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB. geltend machen, weil durch seine Klage auf den Erlös dessen Verfügung genehmigt und wirksam geworden sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073080031

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