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Aktenzeichen III 489/25
Datum 02.11.1926
Leitsatz Was versteht § 20 des Reichsmietengesetzes vom 24. März 1922 unter einer vom Vermieter oder Mieter übernommenen, ihm nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Mietvertrag nicht obliegenden Verpflichtung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640730A0047
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