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Aktenzeichen I 112/26

Datum 27.11.1926

Leitsatz 1. Zum Begriffe des "äußeren Ereignisses" im Sinne von § 58 Abs. 2 der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen von 1919. 2. Ist es für die Haftungsbefreiung des Versicherers wegen Seeuntüchtigkeit des Schiffes nach § 58 Abs. 1 das. von Bedeutung, ob die für den Schadensfall ursächliche fehlerhafte Beschaffenheit des Schiffes auch bei pflichtmäßiger Sorgfalt des Versicherten nicht vermeidbar war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640730D0067

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