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Aktenzeichen I 137/26
Datum 06.12.1926
Leitsatz 1. Was setzt der Unterlassungsanspruch wegen übler Nachrede voraus? 2. Wann kann sich der Verleger eines Schriftwerks, worin üble Nachrede enthalten ist, auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen? 3. Schließt guter Glaube an die Wahrheit der Nachrede die Verantwortlichkeit des Verlegers aus? 4. Beschränkt sich der Unterlassungsanspruch wegen übler Nachrede auf bestimmte Arten der Behauptung und Verbreitung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640730F0074
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