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Aktenzeichen I 187/26

Datum 08.12.1926

Leitsatz 1. Welche Wirkung haben Einfuhrverbote überseeischer Länder auf den Bestand eines Seeversicherungsvertrags und auf die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers? 2. Was ist unter "Waffen" im Sinne von Art. 170 des Versailler Vertrags zu verstehen? 3. Wann ist die unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer vor Abschluß einer Seeversicherung gestellten Frage für den Bestand des Versicherungsvertrags ohne Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073120097

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