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Aktenzeichen VI 344/25

Datum 10.12.1926

Leitsatz 1. Ist für die Vollstreckung von Urteilen in der Schweiz und insbesondere im Kanton Schaffhausen die Gegenseitigkeit verbürgt? 2. Darf die Revision rügen, daß die Frage nach der Verbürgung der Gegenseitigkeit falsch beantwortet sei, weil über den Inhalt des fremden Rechtes unrichtige Feststellungen getroffen worden seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073130103

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