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Aktenzeichen IV 520/26

Datum 13.12.1926

Leitsatz 1. Ist ein eigenhändiges Testament in seiner Gesamtheit gültig, wenn der Erblasser mit einem früheren, wegen fehlender Eigenhändigkeit der Ortsangabe nichtigen, Testament einen "Nachtrag" in solche unmittelbare räumliche Verbindung gebracht hat, daß die neue formgerechte Datierung und die neue Unterschrift das Ganze äußerlich decken? 2. Wird die Gültigkeit eines eigenhändigen Testaments dadurch beeinträchtigt, daß es im Eingang und am Schluß verschiedene Zeitangaben enthält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073140111

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