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Aktenzeichen III 246/26
Datum 14.12.1926
Leitsatz Finden die in Art. 2 der 9. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 18. Juni 1923 gegebenen Kürzungsbestimmungen auch auf das Ruhegehalt eines Reichsbeamten Anwendung, der vor Erlaß des Gesetzes vom 17. Mai 1907, betreffend Änderungen des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, in den Ruhestand getreten ist und später im Kommunaldienst einen weiteren Anspruch auf Ruhegehalt erworben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073150115
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