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Aktenzeichen VI 446/26

Datum 17.12.1926

Leitsatz 1. Voraussetzungen für den Gegeneinwand der gegenwärtigen Arglist gegen die Einrede der Verjährung. 2. Innerhalb welcher Frist muß nach Aufhören der den Gegeneinwand der Arglist begründenden Verhältnisse der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden? 3. Genügt hierzu eine bei einem unzuständigen Gericht erhobene Klage?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073180135

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