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Aktenzeichen III 21/26

Datum 17.12.1926

Leitsatz Sind Verträge, durch die sich ein Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber ein von dem Erfolg im Rechtsstreit abhängiges, nach der Höhe des zu erstreitenden Betrages abgestuftes Sonderhonorar versprechen läßt, wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB. nichtig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073190141

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