Aktenzeichen III 618/25
Datum 21.12.1926
Leitsatz 1. Zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, in welchen frühere Angestellte vom Arbeitgeber Aufwertung und Zahlung von Ruhegehalt beanspruchen und der Beklagte die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 77 AufwG. mit der Begründung beantragt, daß die Entscheidung von der Höhe der Aufwertung eines der in § 64 bezeichneten Ansprüche abhänge. 2. Ist die Verteilung der Streitigkeiten über die Höhe der Aufwertung auf zwei Stellen in Art. 9, 14, 21 der Durchführungs-Vo. vom 8. Juli 1926 zum AufwG. als gültig anzuerkennen? 3. Durfte der Streitpunkt, ob eine Betriebspensionskasse im Sinne von Art. 2 der bezeichneten Verordnung vorliegt, unter die durch Art. 14 der allgemeinen Aufwertungsstelle zugewiesenen Fragen eingereiht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640731A0145
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