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Aktenzeichen I 408/25

Datum 23.10.1926

Leitsatz 1. Trägt der Versicherer nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 der Allg. Seeversicherungsbedingungen von 1867 (ASV.) auch die zur Vermeidung eines drohenden Arrestes aufgewandten Kosten? 2. Zum Begriff der Kosten, die im Sinne von § 84 Nr. 3, § 66 ASV. "zur Abwendung größerer Nachteile notwendig oder zweckmäßig" aufgewandt sind, und zur Frage der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten, soweit sie die Versicherungssumme übersteigen, nach § 92 Abs. 2 ASV.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073200165

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