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Aktenzeichen VI 259/26

Datum 05.11.1926

Leitsatz 1. Ist die Verordnung über die Aufwertung von Versicherungsansprüchen vom 22. Mai 1926 rechtsgültig? 2. Ist sie noch in der Revisionsinstanz zu beachten, wenn das Urteil des Berufungsgerichts vor ihrem Inkrafttreten erlassen ist? 3. Wer ist nach der Verordnung zur Entscheidung berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640732B0207

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