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Aktenzeichen III 558/25
Datum 05.11.1926
Leitsatz 1. Sind Bestimmungen in den Pachtverträgen, wonach der Pächter die künftig auf das Pachtgrundstück zu legenden öffentlichen Lasten tragen soll, auch auf die Landabgabe im Sinne von Art. I des Betriebssteuergesetzes vom 11. August 1923 und auf die Rentenbankzinsen im Sinne von § 8 der Rentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 zu beziehen? 2. Sind Vertragsabreden der unter 1 angegebenen Art durch Art. III § 1 Satz 2 des bezeichneten Gesetzes und § 8 Abs. 2 der bezeichneten Verordnung unberührt geblieben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640732C0209
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