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Aktenzeichen II 63/26

Datum 12.11.1926

Leitsatz Kann nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1924 ein Verstoß gegen den in § 128 ZPO. aufgestellten Grundsatz der Mündlichkeit gemäß § 295 Abs. 1 ZPO. geheilt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073300222

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