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Aktenzeichen II 74/26
Datum 16.11.1926
Leitsatz Kann auch die plastische Ausgestaltung einer Ware Gegenstand des Warenzeichenschutzes sein? Bedeutung einer der Zeichenanmeldung beigefügten Beschreibung. Ist es möglich, daß ein als Flächenzeichnung eingetragenes Warenzeichen von einem anderen durch plastische Ausführung im ganzen oder einzelner charakteristischer Merkmale wiedergegeben wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073330235
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