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Aktenzeichen VI 332/26
Datum 19.11.1926
Leitsatz Steht einem Verkäufer, der Waren unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Preiszahlung verkauft, dem Käufer jedoch gestattet hat, schon vorher die Waren weiterzuveräußern und seinen Abnehmern zu Eigentum zu übertragen, hinsichtlich der Gegenleistungen der Abnehmer ein Anspruch auf Ersatzaussonderung nach § 46 KO. zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073370262
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