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Aktenzeichen III 540/25

Datum 23.11.1926

Leitsatz Kann sich in einem auf bestimmte längere Zeit geschlossenen Mietvertrag der Vermieter für den Fall, daß der Mieter in Konkurs gerät und er, der Vermieter, deshalb kündigt, ausbedingen, daß ihm der auf die restliche Mietzeit entfallende Mietzins als Schadensersatz zu zahlen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073390271

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