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Aktenzeichen II 175/26

Datum 01.03.1927

Leitsatz 1. Konnte die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft bei der Umstellung des Grundkapitals auf Reichsmark mit einfacher Mehrheit die Ablösung der ausgegebenen Genußscheine beschließen? 2. Konnten die Genußscheininhaber, die zugleich Aktionäre waren, bei der Beschlußfassung mitstimmen? 3. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Organ der Aktiengesellschaft einen von der Genehmigung eines andern Organes abhängigen Vertrag abgeschlossen hat? 4. Zur Anfechtbarkeit eines Generalversammlungsbeschlusses wegen Mißbrauchs der Macht der Mehrheit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640733F0296

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