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Aktenzeichen II 555/25

Datum 07.12.1926

Leitsatz Bildet auch dann, wenn es sich um die Eingehung wechselmäßiger Verpflichtungen handelt, die Vorschrift des § 137 Abs. 3 der Preuß. Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 nicht bloß eine Formvorschrift, sondern zugleich und in erster Reihe eine Beschränkung der Willensorgane einer Körperschaft öffentlichen Rechts in ihrer Vertretungsmacht? Bildung von Gewohnheitsrecht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464073410311

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